Passion für Edelstahl

Lieferanten Code of Conduct

Allgemein

Die Firma STRUKTURMETALL GmbH & Co. KG steht für ehrliche und verantwortungsvolle Geschäftsbeziehungen ein. In diesem Zusammenhang erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie die Anforderungen dieses Verhaltenskodex für Lieferanten ("Code"), der auf dem UN Global Compact basiert, erfüllen. Dieser Kodex legt unsere Grundsätze und Erwartungen fest, wie Organisationen, einschließlich ihrer Vertreter, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an STRUKTURMETALL ("Lieferant") liefern, mit uns Geschäfte machen sollen. Wir haben uns zu unserem STRUKTURMETALL - Verhaltenskodex verpflichtet und erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die geltenden Gesetze vollständig einhalten und international anerkannte Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards einhalten. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten, dass sie diesen Kodex ihren Mitarbeitern, Subunternehmern und Vertretern mitteilen, und die Einhaltung sicherstellen.

I. Geschäftliche Integrität

Einhaltung der Rechtsvorschriften
Der Lieferant muss alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze, Regeln und Vorschriften in den Ländern, in denen er tätig ist, einhalten. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf die Gesetze und Vorschriften, folgendes: Umwelt, Menschenrechte und Beschäftigung. STRUKTURMETALL erwartet von seinen Lieferanten auch, dass sie alle allgemein anerkannten internationalen Standards einhalten, die hier aufgeführt sind. Für den Fall, dass die anwendungsrechtlichen Anforderungen niedriger sind als die in diesem Kodex festgelegten Anforderungen, erwartet STRUKTURMETALL vom Lieferanten, dass er die höheren Standards einhält.

Fairer Wettbewerb
STRUKTURMETALL unterstützt die Regeln zum Schutz des freien Marktes und des offenen Wettbewerbs. Der Lieferant führt seine Geschäfte in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Wettbewerbs- und Kartellgesetzen.

Anti-Korruption und Anti-Bestechung
Der Lieferant darf sich an keiner Form von Korruption, Erpressung, Unterschlagung oder Bestechung beteiligen oder diese tolerieren und alle anwendbaren Antikorruptions- und Anti-Bestechungsvorschriften einhalten, einschließlich des Grundsatzes 10, (Anti-Korruption) des UN Global Compact. Der Lieferant wird keine Vorteile oder andere rechtswidrige Anreize anbieten oder annehmen, um einen ungerechtfertigten oder unangemessenen Vorteil zu erlangen.

Gefälligkeiten und Geschenke
Bis zu einem gewissen Grad ist es in der Welt, in der wir tätig sind, akzeptabel, dass einzelne STRUKTURMETALL-Mitarbeiter Gefälligkeiten und Geschenke von Geschäftspartnern annehmen. Um unerwünschte Interessenkonflikte zu vermeiden, darf der Lieferant den Mitarbeitern von STRUKTURMETALL jedoch keine Gefälligkeiten, Geschenke, Dienstleistungen oder unangemessenen Einladungen anbieten, weder für den Mitarbeiter selbst noch für Personen oder Einrichtungen in seiner unmittelbaren Umgebung. Eine Ausnahme wurde für gelegentliche Geschenke mit begrenztem Wert gemacht. Das Anbieten eines Geschenks in Form einer Geldzahlung ist unter keinen Umständen gestattet.

Bekämpfung der Geldwäsche
Der Lieferant führt seine Geschäfte in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. 

Datenschutz und geistiges Eigentum
Der Lieferant schützt und verwendet vertrauliche Informationen nur angemessen und stellt sicher, dass die Privatsphäre aller Mitarbeiter und Lieferanten sowie die gültigen Rechte an geistigem Eigentum geschützt werden. Der Lieferant muss sicherstellen, dass alle personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Auftragnehmern und/oder anderen Dritten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679), verarbeitet werden.

II. Menschenrechte und Arbeitsgrundsätze

Allgemein
STRUKTURMETALL erwartet von seinen Lieferanten, dass sie international anerkannte Menschenrechte und Arbeitsbedingungen respektieren. Der Lieferant muss die Menschenrechtsprinzipien des UN Global Compact (Prinzipien 1 und 2) und die Arbeitsprinzipien des UN Global Compact (Prinzipien 3, 4, 5 und 6) unterstützen und respektieren.

Nichtdiskriminierung und faire Behandlung
STRUKTURMETALL steht für die Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter und diskriminiert in keinster Weise. Lieferanten dürfen bei Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken wie Bewerbungen um Einstellungen, Beförderungen, Belohnungen, Zugang zu Schulungen, Leistungen, Kündigungen oder Ruhestand nicht diskriminieren. Zu den illegitimen Diskriminierungsgründen gehören unter anderem: Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Sprache, Vermögen, Nationalität oder Herkunft, Religion, ethnische oder soziale Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Meinung oder sexuelle Orientierung. Der Lieferant stellt sicher, dass seine Mitarbeiter in keiner Weise bedroht oder belästigt werden. Es ist strengstens verboten, die Würde einer Person verbal oder physisch zu verletzen.

Keine Zwangsarbeit
STRUKTURMETALL toleriert keine Sklaverei und Zwangs- oder Pflichtarbeit, (einschließlich Schuldknechtschaft und freiwillige Gefangenschaftsarbeit) in unserer Lieferkette.

Keine Kinderarbeit
STRUKTURMETALL toleriert keine Kinderarbeit in unserer Lieferkette. Der Lieferant hat jede Art von Kinderarbeit in seinem Geschäftsbetrieb zu vermeiden und das Mindestalter für die Arbeitserlaubnis gemäß den geltenden Vorschriften einzuhalten.

Mindestlöhne und Arbeitszeiten
Der Lieferant muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, einschließlich, (aber nicht beschränkt auf), die in Bezug auf Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Überstunden. Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ihren Mitarbeitern faire und wettbewerbsfähige Vergütung und Vorteile bieten.

Gesundheit & Sicherheit
Der Lieferant muss einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz oder jeden anderen Ort, an dem die Arbeit in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt wird, sicherstellen und mindestens einen angemessenen Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen, Brandschutz sowie angemessene Beleuchtung und Belüftung gewährleisten. Der Lieferant muss geeignete Kontrollen, sichere Verfahren und Protokolle für die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften implementieren. Der Lieferant hat alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine Mitarbeiter vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter, die in einer Einrichtung arbeiten, sorgfältig ausgewählt und ordnungsgemäß geschult werden.

 Vereinigungsfreiheit
Der Lieferant anerkennt und respektiert das Recht der Arbeitnehmer, sich frei zusammenzuschließen, sich zu organisieren und kollektiv zu verhandeln, Gewerkschaften und repräsentative Organisationen zu gründen oder ihnen beizutreten, wenn sie dies wünschen.

III. Umwelt

Umweltpolitik
STRUKTURMETALL arbeitet daran, unsere Umweltauswirkungen kontinuierlich zu bewerten und zu reduzieren. Unser Ziel ist es, Umweltschäden zu vermeiden und unseren Energie- und Ressourcenverbrauch zu minimieren. Lieferanten müssen alle Umweltgesetze und -vorschriften einhalten, die für den Arbeitsplatz, die hergestellten Produkte und die Herstellungsmethoden gelten. Darüber hinaus dürfen Lieferanten keine Materialien verwenden, die als schädlich für die Umwelt angesehen werden, sondern sollten die Verwendung von Prozessen und Materialien fördern, die die Nachhaltigkeit der Umwelt in ihrer gesamten Lieferkette unterstützen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Umweltverschmutzung vermeiden und den verschwenderischen Umgang mit natürlichen Ressourcen verhindern. Der Lieferant muss die Umweltprinzipien des UN Global Compact (Prinzipien 7, 8 und 9) respektieren und unterstützen. Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ein geeignetes Umweltmanagementsystem einrichten und aufrechterhalten (z. B. in Übereinstimmung mit ISO 14001 oder einem nationalen Äquivalent).

Konfliktmineralien
Der Lieferant muss alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften für Konfliktmineralien einhalten. Darüber hinaus muss der Lieferant eine Richtlinie festlegen, um angemessen sicherzustellen, dass Konfliktmaterialien (einschließlich Zinn, Wolfram, Tantal und Gold), die in die von ihnen hergestellten Produkte weder direkt noch indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder begünstigen, die schwere Menschenrechte verletzen.

IV. Sonstiges

Prüfung und Nichteinhaltung dieser Verhaltensregeln
Auf Verlangen hat der Lieferant STRUKTURMETALL alle erforderlichen und/oder angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die die Einhaltung dieses Kodex belegen. Der Lieferant wird Verstöße gegen diesen Kodex oder gleichwertige Standards, die ihm bekannt werden, angehen und geeignete Maßnahmen ergreifen. STRUKTURMETALL behält sich alle Rechte vor, die Einhaltung dieses Kodex durch den Lieferanten durch Überwachung, unabhängige Überprüfung durch Dritte und Audits sicherzustellen. STRUKTURMETALL ist berechtigt, einzelne Bestellungen und/oder das Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten zu kündigen, wenn der Lieferant und/oder ein vom Lieferanten beteiligter Dritter gegen eine der Bestimmungen dieses Kodex verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb einer von STRUKTURMETALL gesetzten angemessenen Frist wirksam behebt.

Entschädigung
Der Lieferant stellt STRUKTURMETALL und seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Nachfolger und Abtretungsempfänger von allen Kosten, Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwalts- und Geschäftspartnergebühren und alle Auszahlungen), Verlusten, Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen frei, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt aus einer Verletzung oder Nichterfüllung einer Verpflichtung des Lieferanten und/oder eines direkt/indirekt vom Lieferanten beteiligten Dritten ergeben, unter diesem Kodex.

 

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